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Just Love FAQ – Aktuelle Entwicklungen rund um unseren Podcast über die Sekte Bhakti Marga

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Wer von euch unseren investigativen Podcast „Just Love“ erst vor kurzem entdeckt hat, wundert sich bestimmt darüber, dass einige Folgen gekürzt wurden und die Folge 2 gar nicht mehr online ist. Das liegt daran, dass wir mit unserer Berichterstattung über die Sekte Bhakti Marga und ihren Guru Swami Vishwananda bei ebenjenen auf Abwehr treffen. Sie haben ein Berliner Anwaltsbüro beauftragt, juristisch gegen unsere Recherche vorzugehen. Bis der Streit um die Vorwürfe, die unsere Gesprächspartner:innen dem Guru machen, beigelegt ist, dürfen wir den Podcast nur entsprechend gekürzt senden. Für mehr Einblicke hat die Redaktion des Podcasts ein kurzes FAQ zusammengestellt:

Warum gibt es so einen Wirbel um Just Love?

„Just Love“ erhebt schwere Vorwürfe gegen Sri Swami Vishwananda, den Guru der Sekte „Bhakti Marga“. Wir gehen Schilderungen ehemaliger Sektenmitglieder nach, die ihm sexuellen Missbrauch vorwerfen. Wir beleuchten auch die Vorgeschichte des Gurus. Zeugen berichten unter anderem, dass er in der Schweiz Reliquien aus Kirchen gestohlen hat. 2008 wurde er wegen Störung der Totenruhe verurteilt. Auch das Geschäftsmodell der Sekte unterziehen wir einer kritischen Betrachtung, sie operiert nahezu weltweit. In Hessen liegt das spirituelle Zentrum von Bhakti Marga, ein „Ashram“, in Springen, im Rheingau-Taunus-Kreis. Im hessischen Kirchheim hat sie ein Tagungshotel gekauft und zu einem weiteren Ashram gemacht. Mittlerweile hat Bhakti Marga Ableger, die zum Beispiel mit Pilgerreisen oder Andenken Umsatz machen. Alle das haben wir in einem Film für die Mediathek und einem 6-teiligen Podcast dargestellt. Dass die Sektenführung und der Guru sich jetzt massiv dagegen wehren, kommt nicht überraschend.

Warum musste der hr Teile des Podcasts und des Films aus dem Netz nehmen?

Wir leisten damit mehreren einstweiligen Verfügungen des Landgerichts in Hamburg Folge. Das Gericht folgt darin der Argumentation eines Sektenmitglieds, das seine Persönlichkeitsrechte nicht gewahrt sieht. Obwohl wir den Namen geändert haben, sei er aufgrund der Schilderungen der Umstände wieder zu erkennen. Dabei geht es um einen möglichen Selbstmordversuch, den der Betroffene mittlerweile bestreitet. Er ist nach wie vor Mitglied der Sekte und wird, wie die Sekte selbst, von der Berliner Kanzlei Irle-Mosler vertreten – die auch den Guru vertritt. Wir haben deswegen diesen Ausschnitt entfernt. Der Schutz der Betroffenen ist auch unser Anliegen und für die Kernaussage unserer Dokumentation ist diese Passage nicht wesentlich. Das war einer der Gründe, warum wir den Betroffenen während der Recherche nicht angefragt haben. Aus heutiger Sicht war das ein Versäumnis.

Was lief darüber hinaus falsch?

Aus unserer Sicht nichts. Unsere Verdachtsberichterstattung des sexuellen Missbrauchs fußt auf drei weiteren Zeugen. Auch im oben genannten Fall des Betroffenen haben wir Gründe anzunehmen, dass der Selbstmordversuch tatsächlich stattgefunden hat. Darüber hinaus folgt das Gericht uns in Teilen. Wir dürfen zum Beispiel davon sprechen, dass der Guru Hingabe und sexuelle Kontakte zu jungen Männern wolle. Auch ist unsere Wertung zulässig, dass ehemalige Anhänger des Gurus immer noch leiden und traumatisiert sind. Daneben geht es um Übersetzungsfragen, denn der Hauptprotagonist ist Amerikaner und die Gegenseite ist der Meinung, dass wir einige Stellen nicht sauber übersetzt haben. Über all diese Punkte muss am Ende das Gericht entscheiden. Nach heutigem Stand sind von den 6 jeweils etwa 1-stündigen Podcast-Folgen immer noch 5 online, in denen ausführlich über all diese Themen berichtet wird. Einige Kürzungen werden sogar möglicherweise im Laufe der juristischen Auseinandersetzung wieder rückgängig gemacht. Dass der Film im Augenblick nicht gezeigt werden kann, liegt daran, dass dort Schnitte wesentlich aufwändiger sind. Wir hoffen aber, mittelfristig wieder eine möglicherweise in Details veränderte Version anbieten zu können.

Auch die Süddeutsche Zeitung und der Spiegel haben kritisch über uns berichtet. Zu Recht?

Der Artikel in der Süddeutschen ist aus unserer Sicht ausgewogen. Da wird klar, dass der Podcast einen viel breiteren Ansatz verfolgt, während sich die juristische Auseinandersetzung auf ein Detail konzentriert. Klar wird auch: Es ist nicht das erste Mal, dass Verdachtsberichterstattung zu Vorwürfen sexuellen Missbrauchs gerichtlich untersagt wird. Denn hier steht Aussage gegen Aussage. Der Spiegel hat sich dagegen aus unserer Sicht leichtfertig die Argumentation der Kanzlei Irle Moser zu eigen gemacht.

Wer genau hat Film und Podcast gemacht?

Die Recherche geht auf zwei Autorinnen zurück: Die freie Journalisten Marlene Halser und Sonja Süß vom hessischen Rundfunk. Beide haben zunächst unabhängig voneinander über die Sekte recherchiert und sich dabei kennen gelernt. So entstand die Zusammenarbeit. Den Film hat Sonja Süß zusammen mit Peter Gerhard für den hr produziert. Der Podcast ist in Kooperation mit Susanne Klingner von der Podcast-Firma „hauseins“ entstanden. Unter anderem hat hr-Redakteur Stefan Bücheler daran mitgearbeitet, Björn Petri hat ihn produziert.

Wie geht es jetzt weiter?

Wir legen Widerspruch gegen die einstweiligen Verfügungen ein und unsere Sicht im anstehenden Verfahren dar. Die juristische Auseinandersetzung ist auch journalistisch relevant, vielleicht gibt es am Ende einen Teil 7 des Podcasts.

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